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Rechtsgrundlage
Die stationären Wohnangebote von MenschensKind! Kinder- und Jugendhilfe GmbH & Co.KG für Kinder und Jugendliche bewegen sich im Rahmen der Hilfen zur Erziehung, basierend auf der rechtlichen Grundlage der §§ 27 in Verbindung mit 34 und 35a des SGB VIII sowie nach § 41 SGB VIII.
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Aufgrund der Eignung des Leistungsangebotes kann im Einzelfall eine Aufnahme nach § 53 SGB XII erfolgen. Die Aufnahme erfolgt, wenn eine Einzelvereinbarung nach § 75 Abs. 4 SGB XII mit dem Landesamt für Soziales, Jugend und Familie abgeschlossen wurde.
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